Straßenverkehrsrecht

Jeder von uns ist auf die Mobilität angewiesen. Oftmals reicht ein kurzer Moment der Unachtsamkeit aus und es kommt zum Unfall. Wer die Schuld trägt ist oftmals unklar. Die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung, selbst wenn der Sachverhalt sich als klar darstellt, ist oftmals schwierig. Haftpflichtversicherungen können Gutachten als untauglich zurückweisen, ein Mitverschulden unterstellen, oder eine Zahlung sogar ablehnen. 

Im Bereich des Verkehrszivilrechts geht es um die Klärung verschiedener Ansprüche. Mehrere Personen, mehrere Geschädigte und widersprechende Angaben zum Unfallhergang können die Situation unübersichtlich machen.

Aus diesen Gründen sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich vertreten lassen. Die Kosten des Anwalts übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung, wenn Sie Geschädigter sind.